NÖ Hundehaltegesetz und neue NÖ Sachkundeverordnung 2023

Corgi

Am 1. Juni 2023 tritt die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Diese bringt einige neue Regelungen für Hundehalter mit sich.


Wie bisher, hat die Hundeanmeldung folgende Daten zu enthalten:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter des Hundes
  • Name und den Hauptwohnsitz jener Person bzw. die Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • im Fall des Haltens von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential: die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird


NEU ab 01. JUNI 2023:


  • In NÖ dürfen nur mehr höchstens 5 Hunde in einem Haushalt gehalten werden (bestehende Hunde sind ausgenommen). Weitere Ausnahmen gibt es natürlich, wie z.B. Züchter, …


  • Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (z.B. Bullterrier, Pit-Bull, Rottweiler, …) gilt eine Obergrenze von 2 Hunden. Auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. Hunde, die dienstlich gehalten werden, …


  • Der NEUE Hundehalter / NEUE Hundehalterin muss an einer allgemeinen Sachkunde, welche aus einem Vortrag von einem Tierarzt/Tierärztin und einer fachkundigen Person besteht, teilnehmen. Die Dauer dieser allgemeinen Sachkunde beträgt mindestens 3 Stunden. Anschließend bekommt man den NÖ Hundepass. 


  • Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential benötigt man eine erweiterte Sachkunde, welche mindestens 10 Stunden umfassen muss. Diese besteht aus einem theoretischen Vortrag und einem Praxisteil.


  • Ab 01. Juni müssen diese Bestätigungen dann bei Neuanmeldung des Hundes auf der Gemeinde abgegeben werden. Hier gibt es eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Bei der erweiterten Sachkunde hat man 1 Jahr Zeit, diese zu absolvieren.


  • Eine Haftpflichtversicherung (welche auch jetzt schon vorhanden sein muss) ist für jeden Hund mit der Mindesthöhe von € 725.000,-- für Personen- und Sachschaden verpflichtend. Bei bestehenden Hunden muss diese Haftpflichtversicherung auf der Gemeinde bis spätestens 1. Juni 2025 nachgereicht werden.  

25.05.2023